AGB

AGB

Hier findest du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lese diese vor deiner Buchung mit Höhenfieber sorgfältig durch. Enthalten sind auch die Informationen und Bedingungen im Falle eines Rücktritts Seitens Teilnehmer oder Veranstalter.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldungen

Die Anmeldung kann telefonisch oder elektronisch erfolgen. Mit der Anmeldung werden die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und Höhenfieber angenommen. Nach Erhalt der Anmeldung sendet Höhenfieber dem Teilnehmer eine elektronische oder schriftliche Bestätigung mit den Detailinformationen und der Rechnung.

Teilnahmevoraussetzungen

Für sämtliche Touren und Kurse ist eine gute Gesundheit und eine der CE Norm entsprechende Ausrüstung erforderlich. Die konditionellen und technischen Voraussetzungen gemäss Ausschreibung müssen erfüllt sein. Wenn ein Teilnehmer diese nicht erfüllt, kann Höhenfieber oder der zuständige Bergführer den Teilnehmer vom Anlass ausschliessen. Bei Ausschluss aus den genannten Gründen erfolgt keine Rückerstattung.

Im Preis enthaltene Leistungen

Die im Preis enthaltenen Leistungen können je nach Angebot variieren. Diese sind im Web aufgeführt.

Zusatzkosten

Die im Preis nicht enthaltenen Leistungen können je nach Angebot variieren. Diese sind in der Regel in den Detailinformationen im Web und in Ihren Anmeldeunterlagen aufgeführt.

Zusätzlicher Bergführer

In der Regel können die Touren mit der angegebenen Anzahl Teilnehmern pro Bergführer durchgeführt werden. Bei kritischen Verhältnissen (z. B. starker Ausaperung) kann es sein, dass aus Sicherheitsgründen ein Bergführer/Bergführer in Ausbildung als zusätzlicher Seilschaftsführer hinzugezogen wird. In diesem Falle muss mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden.

Gruppen

Höhenfieber legt besonderen Wert auf ein gutes Gruppenerlebnis. Dies erfordert von jedem Teilnehmer Toleranz, Anpassungsfähigkeit und Verständnis für die unterschiedliche Leistungsfähigkeit innerhalb einer Schwierigkeitsstufe. Höhenfieber behält sich vor, Teilnehmer, die sich nicht in die Gruppe einfügen können, ohne Anspruch auf Rückerstattung vom Kurs oder der Tour auszuschliessen.

Touren- und Kursleitung

Die Angebote von Höhenfieber werden durch Bergführer mit Fachausweis geleitet. Einfache Hochtouren und Gletschertrekkings werden gelegentlich von Bergführern in Ausbildung alleine geführt. Die Kletter-Angebote werden auch durch Kletterlehrer mit Fachausweis geleitet. Die Wander-Angebote werden auch durch Wanderleiter mit Fachausweis geleitet. Dies entspricht den geltenden Richtlinien des Schweizerischen Bergführerverbandes SBV sowie dem Schweizerischen Gesetz über Risikosportarten.

Doppelgruppen bei einzelnen Durchführungen

Bei grosser Nachfrage und guten Verhältnissen behaltet sich Höhenfieber vor, eine zweite Gruppe oder Seilschaft zu bilden, welche von einem zweiten Bergführer oder Bergführer in Ausbildung geführt wird.

Mindestteilnehmerzahl

Eine Tour kann auch mit weniger Teilnehmern wie vorgesehen durchgeführt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die angemeldeten Personen mit einem Aufpreis einverstanden sind.

Einzelzimmer

Die Buchung eines Einzelzimmers ist (sofern verfügbar) möglich. Der Aufpreis wird üblicherweise direkt vor Ort in bar bezahlt. Wird aufgrund einer ungeraden Teilnehmerzahl oder unpassenden Aufteilung weiblicher und männlicher Zimmerpartner ein Einzelzimmer zugeteilt, so wird der Aufpreis vor Ort in bar bezahlt.

Programmänderungen

Grundsätzlich findet jede Tour und jeder Kurs mit genügend Teilnehmern statt. Höhenfieber ist jedoch von den Bedingungen vor Ort abhängig. Das Risiko für Wetter oder ungünstige Tourenverhältnisse trägt der Teilnehmer mit. Er muss zu umfassenden Änderungen betreffend Programm, Gebiet, Anreise und Unterkunft bereit sein. Allfällige Mehrkosten werden dem Teilnehmer verrechnet. Wird eine Tour wegen schlechten Bedingungen abgesagt, so erfolgt eine Umbuchung, eine Gutschrift oder eine Rückzahlung.

  • 2 Tagestouren: Es ist obligatorisch, sich 1 Tag vor Tourenbeginn (ab 11 Uhr) via Direktlink des erhaltenen Durchführungsmails oder alternativ im persönlichen Memberbereich, www.hoehenfieber.ch/member unter 'Bevorstehende Touren' über die planmässige Durchführung und allfällige Änderungen zu informieren.
  • 3 - 8 Tagestouren: Es ist obligatorisch, sich 2 Tage vor Tourenbeginn (ab 17 Uhr) via Direktlink des erhaltenen Durchführungsmails oder alternativ im persönlichen Memberbereich, www.hoehenfieber.ch/member unter 'Bevorstehende Touren' über die planmässige Durchführung und allfällige Änderungen zu informieren.

Gruppenrabatt

Bei der Anmeldung einer ganzen Gruppe gewährt Höhenfieber ab 4 Personen ein Prozent Rabatt pro Teilnehmer auf den Tourenpreis. Beispiel: 8 Personen = 8% Rabatt für jeden Teilnehmer.
Für unsere Kletterferien gewährt Höhenfieber ab 5 Personen einen Gruppenrabatt von 5%. Bei Privattouren entfällt der Gruppenrabatt.

Bezahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist innert 14 Tagen eine Anzahlung zu leisten. Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Kursbeginn fällig. Bei kurzfristiger Buchung unter 30 Tagen ist der Gesamtpreis sofort zu begleichen. Trifft die Zahlung nicht termingerecht ein, kann Höhenfieber den Vertrag auflösen und die Rücktrittskosten gemäss Rubrik „Rücktritt durch den Teilnehmer“ verlangen.

Rücktritt durch den Teilnehmer

Bei einer Abmeldung entstehen dem Teilnehmer die folgenden Kosten:

  • Abmeldung 30–20 Tage vor Tourenbeginn: 50% des Tourenpreises
  • Abmeldung 19–10 Tage vor Tourenbeginn: 75% des Tourenpreises
  • Abmeldung 9–0 Tage vor Tourenbeginn: 100% des Tourenpreises

Es wird in jedem Falle ein Verwaltungskostenbeitrag von CHF 60.- erhoben. Bei Abbruch der Tour oder des Kurses durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.

Privattouren: Bei einer Abmeldung von individuell organisierten Privattouren sind bei einer Abmeldung immer 100% des Tourenpreises fällig.

Rücktritt durch den Veranstalter

Höhenfieber behält sich das Recht vor, Touren und Kurse wegen Teilnehmermangel bis 7 Tage vor Beginn abzusagen. Bei Wochenendtouren gilt eine Frist von 5 Tagen. Sagt Höhenfieber den Kurs ab, wird der ganze Preis zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

SAC-Mitglieder

Allen Nichtmitgliedern wird der Aufpreis von CHF 10.- pro Nacht in SAC-Hütten im Voraus berechnet. Wir empfehlen dir, dem SAC beizutreten, Infos unter www.sac-cas.ch. Privattouren werden separat geregelt.

Versicherung

Der Teilnehmer verpflichtet sich für einen genügenden Versicherungsschutz bei Unfall und Krankreit inklusive Deckung der Such-, Rettungs-, Bergungs- und Rückführungskosten. Neben einer Gönnerschaft bei der Rega, empfehlen wir dir dringend den Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung. Mit einer Jahresversicherung oder einem kleinen Prozentsatz deines Tourenpreises ersparst du dir unter Umständen viel Ärger.

Eigenverantwortung und Risiko

Der Teilnehmer trägt eine seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Eigenverantwortung. Zudem akzeptiert er das dem Bergsport innewohnende Restrisiko, das auch bei sorgfältiger Führungsarbeit besteht.

Bildmaterial

Während der Tour entsteht Bildmaterial, welches erkennbar einzelne Personen zeigen kann. Diese Bilder werden von Gästen oder Bergführer aufgenommen und mittels Webalbum den Tourenteilnehmern sowie den Gästen von Höhenfieber zugänglich gemacht. Höhenfieber behält sich vor, die Bilder für Marketingzwecke zu verwenden.
Kunden, die mit der Verwendung der entstandenen Bilder für Marketingzwecke nicht einverstanden sind, müssen dies bei der Anmeldung vermerken.

Datenschutz

Die Höhenfieber AG verwendet Kundendaten für die Bearbeitung der Anmeldungen und für den Versand der eigenen Broschüren und Newsletter. Die Kundendaten werden zudem an den jeweiligen Tourenleiter und die Gruppenmitglieder zur Sicherstellung der Durchführung weitergegeben. Kunden, die mit der Weitergabe ihrer Daten an die betreffenden Teilnehmer nicht einverstanden sind, können sich im persönlichen Memberbereich entsprechend von der Teilnehmerliste austragen.

Weitere Angaben findest du auf der Seite Datenschutz.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung. Der Gerichtsstand befindet sich in Root/Luzern.

Anmerkungen

Mit der Bezeichnung Teilnehmer ist auch die Teilnehmerin gemeint. Die Bezeichnung „Höhenfieber“ betrifft die Berg- und Kletterschule Höhenfieber AG.

Root, 12. Juli 2022